Wir vereinen

Raum-
ansprüche

Raumentwicklung

Wir entwickeln ausgewogene Lösungen in räumlichen Fragen und schaffen Übersicht in einer komplexen Umwelt.

Raumentwicklung setzt sich mit der zukünftigen Gestaltung unseres Lebensraums auseinander. Sie schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen damit sich unsere Kantone, Regionen, Dörfer und Städte sowie Quartiere zukunftsgerichtet entwickeln können. Dazu erarbeiten wir sämtliche Instrumente der Raumplanung wie Konzepte und Strategien, Richtpläne, Rahmennutzungspläne (Baureglemente und Zonenpläne), Sondernutzungspläne und Landumlegungen. Für den geordneten Umgang mit unserem wertvollen kulturellen Erbe und unserer natürlichen Umgebung erarbeiten wir die dafür erforderlichen Schutzpläne und -verordnungen.

Mit der Schulraumplanung 2022 wurden die Prognosen der Schulraumplanung verifiziert und der Betrachtungszeitraum auf das Jahr 2040 ausgedehnt. Aus der vorangegangenen Schulraumplanung 2017 ging hervor, dass bei Eintreten eines mittleren oder hohen Bevölkerungswachstums zeitnah Handlungsbedarf hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Schulraums besteht.

Gemäss Art. 114 – 130 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons St. Gallen (PBG) sind die Gemeinden verpflichtet, für die auf ihrem Gemeindegebiet liegenden Schutzgegenstände die erforderlichen Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Die Ortsbürgergemeinde St.Gallen (OBG) entwickelte im Gebiet Waldacker die gleichnamige Überbauung in einer besonderen Qualität, welche zu einer Zerifizierung mit dem SNBS-Standart führte.

WEITERE PROJEKTE

ERR AG
FSU SIA

Teufener Strasse 19
9001 St.Gallen