SCHUTZVERORDNUNG

Gemäss Art. 114 – 130 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons St. Gallen (PBG) sind die Gemeinden verpflichtet, für die auf ihrem Gemeindegebiet liegenden Schutzgegenstände die erforderlichen Schutzmassnahmen zu ergreifen. Dies beinhaltet auch die periodische Überprüfung der vorhandenen Schutzgegenstände. Die Gemeinde Wattwil hat mit der Aktualisierung der Schutzverordnung die rechtliche Grundlage für die kommenden Jahre geschaffen. Mit der aktuellen Schutzverordnung konnten zudem die Anforderungen der übergeordneten Inventare (z.B. ISOS) interessengerecht eingearbeitet werden.

Weitere Projekte

Mit der Schulraumplanung 2022 wurden die Prognosen der Schulraumplanung verifiziert und der Betrachtungszeitraum auf das Jahr 2040 ausgedehnt. Aus der vorangegangenen Schulraumplanung 2017 ging hervor, dass bei Eintreten eines mittleren oder hohen Bevölkerungswachstums zeitnah Handlungsbedarf hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Schulraums besteht.

Die Ortsbürgergemeinde St.Gallen (OBG) entwickelte im Gebiet Waldacker die gleichnamige Überbauung in einer besonderen Qualität, welche zu einer Zerifizierung mit dem SNBS-Standart führte.

An zentraler Lage in der Stadt Rorschach entsteht durch die Umnutzung des Feldmühleareals ein neuer Stadtteil.

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