Wir vereinen

Städtebau-
ansprüche

Städtebau

Wir entwerfen zukunftsweisende Räume und gestalten damit die Stadt von morgen.

Städtebau und Ortsbau setzt sich mit dem baulichen und freiräumlichen Bestand und der möglichen Transformation der gebauten Umgebung inklusive Freiraum auseinander. Die Überprüfung der räumlichen Auswirkungen von raumplanerischen Massnahmen auf die bestehende Bau- und Siedlungsstruktur ist wichtiger Bestandteil der Innenentwicklung von Siedlungen und somit ein wichtiger Aspekt unserer Tätigkeit. Mit orts- oder städtebaulichen Studien, Leitbildern, Gestaltungskonzepten oder Beratungen zu Einzelobjekten auch im Ortsbildschutzgebiet betrachten wir nicht nur die ästhetischen und funktionalen Anforderungen räumlicher Massnahmen, sondern berücksichtigen auch deren soziale und emotionale Auswirkung auf die Menschen, die diese Räume nutzen und beleben.

In der Gemeinde Nesslau wurde in einem zweistufigen Verfahren mit Vorselektion ein Schutzinventar im Bereich Kultureinzelobjekte erarbeitet.

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision liess die Gemeinde Mörschwil die ortsbauliche Studie Schulstrasse ausarbeiten.

Die politische Gemeinde Oberbüren hatte die Liegenschaft Parz. Nr. 744 in Niederwil erworben und plante, diese entweder im Baurecht abzugeben oder sie zu verkaufen.

Für den Erlass von Gestaltungsvorschriften sind in erster Linie die Gemeinden zuständig. Sie können zum Erhalt der Qualitäten von Quartieren in speziell bezeichneten Gebieten gemäss Art. 99 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes eine Einordnung verlangen.

Die Innenstadt von St.Gallen ist das Herz einer ganzen Region und damit Anziehungspunkt bis weit über die Stadtgrenze hinaus.

Mit den festgelegten Baufluchten im Masterplan möchte die Gemeinde Grabs den öffentlichen Freiraum im Zentrum sichern.

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