Rahmennutzungsplanung Vilters-Wangs

Aufgabe der Revision war im Wesentlichen die Aktualisierung und Anpassung der bestehenden kommunalen Nutzungsplanung an die neue Rechtsgrundlage bzw. an die neuen, im kantonalen Richtplan (Teil Siedlung) geschaffenen Rahmenbedingungen. Im Weiteren wurden die Planungsinstrumente hinsichtlich ihrer Aktualität überprüft und allenfalls, mit dem Fokus auf die Siedlungsentwicklung nach innen, auf die Bedürfnisse der Gemeinde angepasst. Mit dem Abschluss der Revisionsarbeiten besitzt die Gemeinde eine abgestimmte und zeitgemässe Ortsplanung.

 

 

Weitere Projekte

Mit der Schulraumplanung 2022 wurden die Prognosen der Schulraumplanung verifiziert und der Betrachtungszeitraum auf das Jahr 2040 ausgedehnt. Aus der vorangegangenen Schulraumplanung 2017 ging hervor, dass bei Eintreten eines mittleren oder hohen Bevölkerungswachstums zeitnah Handlungsbedarf hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Schulraums besteht.

Gemäss Art. 114 – 130 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons St. Gallen (PBG) sind die Gemeinden verpflichtet, für die auf ihrem Gemeindegebiet liegenden Schutzgegenstände die erforderlichen Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Die Ortsbürgergemeinde St.Gallen (OBG) entwickelte im Gebiet Waldacker die gleichnamige Überbauung in einer besonderen Qualität, welche zu einer Zerifizierung mit dem SNBS-Standart führte.

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