Für den Erlass von Gestaltungsvorschriften sind in erster Linie die Gemeinden zuständig. Sie können zum Erhalt der Qualitäten von Quartieren in speziell bezeichneten Gebieten gemäss Art. 99 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes eine Einordnung verlangen. Die Gemeinde Niederbüren sah dies für das Quartier Büelsstrasse vor. Anhand einer Quartieranalyse wurden für das Quartier Handlungsempfehlungen für die bauliche Einpassung von Bauten und Anlagen definiert. Die Empfehlungen wurden aus der Analyse des Bestandes abgeleitet und gewährleisten somit die gute Einfügung neuer Bauvorhaben.
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