Die politische Gemeinde Oberbüren hatte die Liegenschaft Parz. Nr. 744 in Niederwil erworben und plante, diese entweder im Baurecht abzugeben oder sie zu verkaufen. Aus einer durchgeführten ortsbaulichen Variantenstudie waren zwei Bebauungskonzepte hervorgegangen, welche gemäss der Gemeinde für eine Realisierung in Frage kommen. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurden ein Baurechtszins anhand der konkreten Vorgaben und ein möglicher Verkaufspreis für das Grundstück ermittelt. Darüber hinaus wurde die projektspezifische Rendite für den Baurechtsnehmer errechnet.
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