Ortsbauliche Studie Schulstrasse

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision liess die Gemeinde Mörschwil die ortsbauliche Studie Schulstrasse ausarbeiten. Die Studie zeigt auf, dass auch in Zonen mit geringer Geschossigkeit eine angemessene Dichte erreicht werden kann. Das Resultat der Studie zeigt dabei nicht einen direkt umsetzbaren Siedlungsentwurf, sondern definiert die ortsbaulichen Leitsätze für die Erschliessung und Bebauung des Gebietes. Aufgrund des Resultates der Studie konnte die Gemeinde die Zonierung im Rahmen der Ortsplanungsrevision festlegen und die ortbaulichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Gebietes definieren.

Weitere Projekte

In der Gemeinde Nesslau wurde in einem zweistufigen Verfahren mit Vorselektion ein Schutzinventar im Bereich Kultureinzelobjekte erarbeitet.

Die politische Gemeinde Oberbüren hatte die Liegenschaft Parz. Nr. 744 in Niederwil erworben und plante, diese entweder im Baurecht abzugeben oder sie zu verkaufen.

Für den Erlass von Gestaltungsvorschriften sind in erster Linie die Gemeinden zuständig. Sie können zum Erhalt der Qualitäten von Quartieren in speziell bezeichneten Gebieten gemäss Art. 99 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes eine Einordnung verlangen.

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