Aufgabe der Revision war im Wesentlichen die Aktualisierung und Anpassung der bestehenden kommunalen Nutzungsplanung an die neue Rechtsgrundlage bzw. an die neuen, im kantonalen Richtplan (Teil Siedlung) geschaffenen Rahmenbedingungen. Im Weiteren wurden die Planungsinstrumente hinsichtlich ihrer Aktualität überprüft und allenfalls, mit dem Fokus auf die Siedlungsentwicklung nach innen, auf die Bedürfnisse der Gemeinde angepasst. Mit dem Abschluss der Revisionsarbeiten besitzt die Gemeinde eine abgestimmte und zeitgemässe Ortsplanung.