Schutzinventar Nesslau

In der Gemeinde Nesslau wurde in einem zweistufigen Verfahren mit Vorselektion ein Schutzinventar im Bereich Kultureinzelobjekte erarbeitet. Die Umsetzung der Resultate wurde in einer neuen Schutzverordnung Kulturgüterschutz (Plan, Reglement, Planungsbericht) festgehalten, unter Einbezug weiterer fachlich relevanter Themen wie der Auseinandersetzung mit dem ISOS, den archäologischen Schutzgebieten sowie den historischen Verkehrswegen. Das Projekt wurde im Zeitraum 2018 – 2022 ausgeführt.

Weitere Projekte

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision liess die Gemeinde Mörschwil die ortsbauliche Studie Schulstrasse ausarbeiten.

Die politische Gemeinde Oberbüren hatte die Liegenschaft Parz. Nr. 744 in Niederwil erworben und plante, diese entweder im Baurecht abzugeben oder sie zu verkaufen.

Für den Erlass von Gestaltungsvorschriften sind in erster Linie die Gemeinden zuständig. Sie können zum Erhalt der Qualitäten von Quartieren in speziell bezeichneten Gebieten gemäss Art. 99 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes eine Einordnung verlangen.

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