12.07.2018

Mörschwil

Wohnen am Häftlibach

In der Gemeinde Mörschwil wurde durch ein umfassendes Paket an Planungsinstrumenten die Erschliessung und Bebauung der zentrumsnahen Baulandreserve am Häftlibach geregelt.

Entlang des Häftlibachs in Mörschwil ist die Erstellung einer Wohnüberbauung in Kombination mit einer Eierbrutanlage der Familie Geisser geplant. In Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern, der Gemeinde Mörschwil, dem Architekturbüro HAB AG und dem Ingenieurbüro Wälli AG haben die ERR Raumplaner AG die öffentlichen Interessen planungsrechtlich gesichert und die verschiedenen Rechtsinstrumente bestmöglich aufeinander abgestimmt.

Ziel war die Sicherstellung einer zweckmässigen, auf das konkrete Bauvorhaben und auf die mittel- sowie langfristigen Bedürfnisse abgestimmte Erschliessung. Weiter werden klare Bedingungen für die Realisierung der in der 1. Etappe geplanten Eierbrutanlage als Ablösung der heute im Wohngebiet eher störenden Geflügelzucht geschaffen. Die Abwärme der im Untergeschoss liegenden, nicht störenden Eierbrutanlage wird für die darüberliegenden Wohnungen genutzt. Das Gesamtpaket umfasst nebst dem Sondernutzungsplan auch einen Teilzonenplan, eine Anpassung der Schutzverordnung sowie einen Teilstrassenplan. Die erarbeiteten Instrumente sind seit dem 26. Juni 2018 rechtskräftig.