Überprüfung und Aufhebung von Sondernutzungsplänen in der Stadt St.Gallen

In der Stadt St.Gallen gibt es insgesamt circa 360 genehmigte respektive rechtsgültige Sondernutzungspläne. Diese regeln die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten kleinerer und grösserer Gebiete detaillierter als die Vorgaben von Bauordnung und Zonenplan. Es ist davon auszugehen, dass mehrere Sondernutzungspläne nicht mehr mit den heutigen städtebaulichen, nutzungsspezifischen beziehungsweise architektonischen Anforderungen kompatibel sind und im Widerspruch zu den heutigen Zielsetzungen der Stadtentwicklung stehen.

Aus diesem Grund wurde die ERR Raumplaner AG beauftragt, sämtliche Sondernutzungspläne, welche vor 1980 erlassen wurden, zu überprüfen. Die Überprüfung der betroffenen 140 Sondernutzungspläne hat ergeben, dass insgesamt 23 dieser Pläne ersatzlos aufgehoben werden können.

Im Auftrag der Stadtplanung durfte die ERR Raumplaner AG die Aufhebung von 19 der insgesamt 23 aufzuhebenden Sondernutzungspläne vorbereiten und durchführen.