27.12.2014

Oberuzwil

Schutzverordnung genehmigt

Unser Büro hat die Schutzverordnung der Gemeinde Oberuzwil überarbeitet und aktualisiert. Mit der Genehmigung des kantonalen Baudepartements ist die Verordnung seit dem 27. Dezember 2013 rechtskräftig.

Für das Gemeindegebiet Oberuzwil gilt seit Anfang 2014 die neue, überarbeitete Schutzverordnung. Sie ersetzt die Schutzverordnung aus dem Jahre 1992. Diese hat sich zwar in weiten Teilen bewährt. In den vergangenen 15 Jahren sind jedoch neue Aspekte und Grundlagen dazugekommen, die eine Überarbeitung nahe legten. Zudem hatte sich gezeigt, dass die bisherige Ortsbildschutzzone für eine nachhaltige Umsetzung zu gross war. Auch die kantonale Denkmalpflege empfahl, den Schutz auf die wichtigsten Gebiete und Einzelbauten zu konzentrieren. Darum beschloss der Gemeinderat, die Schutzverordnung gesamthaft zu überarbeiten.

In der völlig neu aufgebauten und überarbeiteten Schutzverordnung wurden die historisch wichtigen Ortsteile als geschützte Baugruppen ausgeschieden. Ortsteile mit überwiegend lokaltypischen Bauten wurden als sensible Baugebiete bezeichnet. Bei sämtlichen Baugesu-chen für Bauten und Anlagen in diesen Bereichen holt die Baubewilligungsbehörde künftig eine unabhängige Fachmeinung ein. Bauliche Veränderungen an geschützten Einzelobjekten werden wie bis anhin der kantonalen Denkmalpflege zur Beurteilung unterbreitet, bevor die Baukommission einen Entscheid trifft.
Die Verordnung gilt für alle im Schutzplan und den entsprechenden Verzeichnissen aufgeführten Objekte und Gebiete. Dazu zählen nebst den geschützten Baugruppen, sensiblen Ortsgebieten und Kulturobjekten auch archäologische Schutzgebiete, Naturschutzgebiete, Pufferzonen, Biotope und Weiher, Naturobjekte (wie Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, Hecken, Feld- und Ufergehölze), Landschaftsschutzgebiete sowie das Geotopschutzgebiet Bettenauer Weiher.