ÖREB

Der Bund verlangt auf der Grundlage des Geoinformationsgesetzes (GeoIG) von allen Kantonen der Schweiz die Einführung eines Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster). Während im Grundbuch privatrechtliche Bestimmungen zu einem Grundstück festgehalten sind, beinhaltet der ÖREB-Kataster alle Angaben, die eine öffentlich-rechtliche Einschränkung der Nutzung des Grundeigentums darstellen. Mit dem Kataster werden relevante Informationen über Grundstücke für jedermann leicht verfügbar.

Mit der Einführung des ÖREB-Katasters in den Kantonen SG und AR sind die Gemeinden aufgefordert, ihre digitalen Raumplanungs-Datensätze (u.a. Zonenplan, Schutzverordnung und Perimeter der Sondernutzungspläne) ÖREB-tauglich zu erfassen.

Der Kanton St. Gallen hat dazu die Gemeinden in drei Gruppen aufgeteilt, die die Arbeiten in den nächsten Jahren in drei Tranchen umzusetzen haben. Erste Gemeinden haben die erfassten Daten bis zum kommenden April dem Kanton abzugeben. Auch für die Ausserrhoder Gemeinden stehen diese Arbeiten nun an.

Die ERR Raumplaner AG begleitet mehrere Gemeinden bei der Aufbereitung der ÖREB-Daten von der Zusammenstellung der Grundlagen über die Erfassung der Daten bis zur Abgabe der Datensätze.