Gemäss kantonalem Richtplan ist Hundwil eine Auszonungsgemeinde, die ihre Bauzone um 0.7 ha zu reduzieren hat. Hundwil hat ihre Aufgaben wahrgenommen und die entsprechende Fläche rechtskräftig ausgezont (seit Dezember 2020). Mit der Rechtskraft der Bauzonenreduktion, kann die Ortsplanung weiter vorangetrieben werden.
Der Gemeinderichtplan aus dem Jahr 1993 mit Nachführungen bis 2009 wird derzeit komplett überarbeitet und im geographischen Informationssystem (GIS) erfasst. Unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingen hat sich Hundwil intensiv mit ihrer Siedlungsentwicklung der drei Ortsteile Dorf, Mitledi/Katzenbühl und Zürchersmühle auseinandergesetzt.
Neben der Gesamtschau der Entwicklungsmöglichkeiten wurden gemäss kantonalen Anforderungen die inneren Reserven und deren Umgang im Beilagebericht «Strategie Siedlungsentwicklung nach innen» festgehalten als auch in der kommunalen Richtplanung behördenverbindlich festgelegt.
Das Gesamtpaket der Gemeinderichtplanung wurde dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Parallel wird die Volksdiskussion/öffentliche Mitwirkung im Winter 2021 durchgeführt werden.