Im Rahmen der Erarbeitung eines Sondernutzungsplans ermittelte ERR die Auswirkungen der Lärmimmissionen des Strassenverkehrs auf das Neubauprojekt. Zusammen mit den Architekten wurde das Projekt so optimiert, dass die massgebenden Grenzwerte nach der Lärmschutzverordnung eingehalten werden. Die entsprechenden Anforderungen und Massnahmen wurden im Sondernutzungsplan rechtlich verankert. Im Baubewilligungsverfahrens überprüfte ERR die Übereinstimmigkeit des Projekts mit den Anforderungen gemäss Sondernutzungsplan. Dieser Nachweis war ein wichtiger Bestandteil der Behörde für die Bewilligung des Projekts.
ERR AG
FSU SIA
Teufener Strasse 19
9001 St.Gallen