Genehmigung des Gemeinderichtplans in Bühler (AR)

In Bühler konnte ein bedeutender Meilenstein der Ortsplanung erreicht werden. Mit der Genehmigung des Gemeinderichtplans durch den Regierungsrat tritt das wichtige Planungsinstrument am 1. Juni in Kraft.

Aufgrund des revidierten Raumplanungsgesetztes (RPG) erhalten die Innenentwicklung als auch die Grün- und Freiräume eine höhere Priorität. Daher wurden als integrale Grundlage zur Gemeinderichtplanung die Quartiere analysiert und die Strategie der Innenentwicklung ausgearbeitet. Mit den ausgearbeiteten Zielsetzungen wurde der Gemeinderichtplan von 2013 gesamtheitlich überprüft und entsprechend ergänzt. Künftig wird sich die räumliche Entwicklung der Gemeinde Bühler nach diesem neu erarbeiteten Planungsinstrument richten.

Abgestützt auf der genehmigten Gemeinderichtplanung wird als nächster Schritt die Nutzungsplanung angegangen. Dabei gilt es die festgelegten Entwicklungsvorstellungen auf der Ebene der Nutzungsplanung im Zonenplan und im Baureglement grundeigentümerverbindlich festzulegen.