Die Stadt Romanshorn hat ein grosses öffentliches Interesse an einer Entwicklung der unbebauten Grundstücke im Arbeitsplatzgebiet Hof. Mit der Ansiedlung der Forster Profilsysteme AG und der Umsiedlung der Sidler Metallwaren AG soll das bestehende Industriegebiet weiterentwickelt und die Stadt Romanshorn als Arbeitsstandort für produzierende Betriebe gestärkt werden.
Die Neuansiedlung resp. Umsiedlung der genannten Firmen im Arbeitsplatzgebiet Hof und die Bereitstellung der baurechtlichen Rahmenbedingungen durch die Gestaltungspläne folgen dieser Absicht der Stärkung des Arbeitsplatzstandortes. Durch die rechtliche Ermöglichung der Umsiedlung der beiden Firmen können die Arbeitsplätze der Sidler Metallwaren AG am Ort erhalten und neue Arbeitsplätze durch die Forster Profilsysteme AG bereitgestellt werden.
Das Industriegebiet Hof liegt im Südwesten des Gemeindegebietes. Mit dem Bau der Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) und deren direkten Anschluss an die Hofstrasse im Bereich des Arbeitsplatzgebietes wird sich die heute bereits gute Erschliessungssituation weiter verbessern. Mit einer geplanten Bahnstation Hof – Salmsach und einer neuen Buserschliessung wir das Arbeitsplatzgebiet zudem auch mit dem öffentlichen Verkehr besser erreichbar. Damit bestehen beste Voraussetzungen für den Arbeitsplatzstandort.
Der Zonenplan setzt voraus, dass eine Bebauung im Arbeitsplatzgebiet Hof nur auf der Grundlage von Gestaltungsplänen erfolgen kann. Zwar ist vorgesehen, diese Gestaltungsplanpflicht aufzuheben, indessen ist sie heute noch immer gültig. Mit der Gestaltungsplanpflicht im Zonenplan soll insbesondere die Erschliessung geregelt werden, worunter unter anderem auch die Sicherung des Strassenausbaus der Hofstrasse zählt.
Die Ausgestaltung der Ankunftssituation in Romanshorn ab der BTS und die Buserschliessung stehen ebenfalls im öffentlichen Interesse. Durch die Reservation der Flächen für den Ausbau des Anschlusses der BTS und den Ausbau der Hofstrasse können bereits in den Gestaltungsplänen ausreichend grosse Bereiche gesichert werden, in welchem auch verkehrliche und gestalterische Anliegen berücksichtigt werden können. Zudem legen gestalterische Bestimmungen die Ausgestaltung der Bauten und der Aussenflächen fest.
Die durch die ERR Raumplaner AG erarbeiteten Gestaltungspläne wurden der öffentlichen Mitwirkung unterstellt, öffentlich aufgelegt und schlussendlich durch den Kanton genehmigt. Damit sind die rechtlichen Grundlagen für die nun folgenden Baugesuche gelegt.