Für den Erlass von Gestaltungsvorschriften sind in erster Linie die Gemeinden zuständig. Sie können zum Erhalt der Qualitäten von Quartieren in speziell bezeichneten Gebieten gemäss Art. 99 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes eine Einordnung verlangen. Die Gemeinde Niederbüren sah dies für das Quartier Büelsstrasse vor. Anhand einer Quartieranalyse wurden für das Quartier Handlungsempfehlungen für die bauliche Einpassung von Bauten und Anlagen definiert. Die Empfehlungen wurden aus der Analyse des Bestandes abgeleitet und gewährleisten somit die gute Einfügung neuer Bauvorhaben.
Im Rahmen einer groben Machbarkeitsstudie untersuchte die ERR AG, wie sich der Abbruch der Olma-Halle 9 auf die räumlichen und baulichen Strukturen des Olma-Areals auswirkt. Die Olma-Halle 9 sollte als Folge des Baus der dritten Autobahnröhre durch den Rosenberg zurückgebaut werden. Mit der Standortanalyse wurde der Blick über das Areal geöffnet, um aufzeigen zu können, wo und wie ein Ersatz der Halle 9 erfolgen und wie die Bau- und Freiraumstruktur neu organisiert werden können.
ERR AG
FSU SIA
Teufener Strasse 19
9001 St.Gallen