05.06.2020

Kreuzlingen

Ortsplanung der Stadt Kreuzlingen

Die neuen Anforderungen an die kommunale Raumplanung (eidg. Raumplanungsgesetz, neues Planungs- und Baugesetz, Kantonaler Richtplan, Agglomerationsprogramm) waren Anlass für die Überprüfung und Überarbeitung der Stadtplanung Kreuzlingen. Im Frühjahr 2016 wurde damit begonnen, den Richtplan der Stadt Kreuzlingen an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Im Sommer 2017 konnte der Richtplan zur kantonalen Vorprüfung eingereicht und öffentlich bekannt gemacht werden. Aufgrund der öffentlichen Vernehmlassung und der Rückmeldung aus der kantonalen Vorprüfung wurde der Richtplan angepasst und bereinigt. Der überarbeitete Richtplan ist nun vom Departement für Bau und Umwelt am 30. März 2020 genehmigt und vom Stadtrat per 1. Juni 2020 in Kraft gesetzt worden.

Gestützt auf den Richtplan wurde auch die Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) gesamthaft überarbeitet und im Herbst 2019 öffentlich aufgelegt (derzeit im Rechtsmittelverfahren).

Die ERR Raumplaner AG durfte die Stadt Kreuzlingen in dem jahrelangen Prozess der Ortsplanungsrevision fachlich begleiten und bei der Erarbeitung der Planungsinstrumente den Inhalt massgeblich mitgestalten.

Weiterführende Links:
Neuer kommunaler Richtplan per 1. Juni

Kommunaler Richtplan 2019