29.04.2020

Wildhaus-Alt St. Johann

Ortsplanung Wildhaus-Alt St. Johann

Auszonungsprogramm Wildhaus-Alt St. Johann

Das neue eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG), die darauf basierende Revision des kantonalen Richtplans (Teil Siedlung) sowie das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) bringen grössere Veränderungen für die Ortsplanung der Gemeinden mit sich. Seit der Inkraftsetzung des PBG am 1. Oktober 2017 haben die Gemeinden zehn Jahre Zeit, die Ortsplanung an die übergeordneten Rechtsgrundlagen anzupassen.

Nebst der haushälterischen Nutzung des Bodens und der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet gilt es die Siedlungsentwicklung zukünftig nach innen zu lenken. Gemeinden mit zu grossen Bauzonenreserven haben diese zu verkleinern. Dabei sind sowohl natürliche Gegebenheiten wie auch Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft zu beachten.

Gemäss kantonalem Richtplan ist Wildhaus-Alt St. Johann eine Gemeinde, die ihre Bauzonen verkleinern muss. Es ist ein dementsprechendes Arbeitsprogramm auszuarbeiten und dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) vorzulegen.

Das vorliegende Arbeitsprogramm definiert die Auszonungsflächen, zeigt auf wie diese gesichert werden können und wie der Auszonungsprozess gestaltet wird.