11.08.2021

Bühler

Mittendrin – Die Gemeinderichtplanung stellt sich dem Kanton und der Bevölkerung

Die geänderten übergeordneten Gesetzesvorgaben (Raumplanungsgesetz, kantonale Richtplanung und kantonales Baugesetz) bedingen die Revision des Gemeinderichtplanes vom 1. April 2013. Zentrale Erneuerungen konzentrieren sich einerseits darauf, die Siedlungsausdehnungen weitestgehend zu minimieren, indem die inneren Reserven genutzt werden. Andererseits erfolgt die Auseinandersetzung wie Bühler sich als Schwerpunktgemeinde von Arbeitszonen zu positionieren hat.

Da es sich bei der Gemeinderichtplanung um ein „rollendes“ Planungsinstrument handelt, wird der relativ junge Richtplan von 2013 mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt. Entsprechend wurde zwischenzeitlich die Strategie der Siedlungsentwicklung nach Innen erarbeitet (2019/2020).

Zudem wurden in enger Zusammenarbeit zwischen der Planungskommission und dem Gemeinderat Leitsätze aufgestellt, welche die Marschrichtung der Ortsplanung aufzeigen.

Auf Grund dieser Arbeiten konnte die Gemeinderichtplanung zwischenzeitlich überarbeitet werden. Mit der öffentlichen Orientierungsveranstaltung von Ende Mai 2021 wurde die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen. Parallel dazu, wurde der Gemeinderichtplan zur Vorprüfung dem Kanton eingereicht.

Die Bereinigungen werden voraussichtlich im Herbst 2021 erfolgen.