22.03.2019

Kanton SG

Festlegung der Gewässerräume

Aufgrund der neuen Gesetzgebung sind die Gemeinden im Kanton St.Gallen verpflichtet, bis ins Jahr 2027 über das gesamte Gemeindegebiet die Gewässerräume grundeigentümerverbindlich festzulegen. Bei Gemeinden, welche nun mit der Revision ihrer Ortsplanung starten, bietet sich die Möglichkeit, parallel dazu die Gewässerräume zu bestimmen.

Mehrere Gemeinden im Kanton St.Gallen dürfen wir in der Revision ihrer Ortsplanung begleiten. Bei einigen Revisionsarbeiten können wir in Zusammenarbeit mit Wasserbauspezialisten gleichzeitig die Festlegung der Gewässerräume in Angriff nehmen.

Die Überprüfung der kantonalen Gewässerräume auf hydrauliche und ökologische Defizite laufen. Anhand der Erkenntnisse werden die minimalen, durch den Kanton festgelegten Gewässerräume wo nötig ausgeweitet und anschliessend unter Berücksichtigung des erforderlichen Unterhaltszuganges festgelegt. Wo es sich um dicht überbautes Gebiet handelt, wird die Reduktion des Gewässerraumes geprüft.

Aufgrund unserer Mitarbeit bei der Erarbeitung des Leitfadens „Gewässerraum im Kanton St.Gallen“ können wir ein vertieftes Fachwissen in diese Arbeiten einbringen.

Gewässerraum im Kanton St.Gallen