22.01.2019

Kanton SG / Gommiswald

Ortsplanungsrevisionen SG – erste rechtskräftige Rahmennutzungspläne

Viele der St.Galler Gemeinden sind seit der Inkraftsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baugesetzes im Oktober 2017 daran, ihre Ortsplanungsinstrumente zu revidieren. Während einige erst in den Prozess gestartet sind, sind bei anderen Gemeinden bereits erste Instrumente in Kraft getreten. Die ERR Raumplaner AG begleitet diverse St.Galler Gemeinden in den laufenden Prozessen, darunter (Auswahl):
– Au
– St.Margrethen
– Tübach
– Goldach
– Waldkirch
– Degersheim
– Wattwil
– Wildhaus-Alt St. Johann
– Gommiswald
– Bad Ragaz
– Sennwald
– Vilters Wangs
u.a.

Auch in diversen Ausserrhoder Gemeinden sind unter Begleitung der ERR Raumplaner AG mehrere Ortsplanungen im Revisionsprozess, darunter: Herisau, Hundwil, Wolfhalden, Grub AR, Reute, u.a.

Ein erstes Baureglement ist rechtskräftig:

Die ehemaligen Gemeinden Ernetschwil, Gommiswald und Rieden fusionierten auf den 1. Januar 2013 zur neuen Gemeinde Gommiswald. Da schon damals bekannt war, dass durch die Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes eine Anpassung des kantonalen Gesetzes erforderlich sein wird, wartete die neue Gemeinde mit der Zusammenführung und Revision der Planungsinstrumente. Nach Inkrafttreten des neuen kantonalen Planungs- und Baugesetzes sollten innert zügiger Frist das alte in das neue Recht überführt werden. Damit konnte die Rahmennutzungsplanung der Gemeinde Gommiswald ohne Zeitverlust auf den aktuellen Stand der Rechtslage gebracht werden.

Seit Januar 2019 ist das neue Baureglement und der neue Zonenplan der Gemeinde Gommiswald rechtskräftig. Die ERR Raumplaner AG durfte die Gemeinde in der Erarbeitung dieser Planungsinstrumente tatkräftig unterstützen.