22.10.2013

Wildhaus

Schutzverordnung Wildhaus / SG

Ausgangslage und Ziele

In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Wildhaus eine umfassende Schutzverordnung mit den Teilbereichen Landschafts- und Naturschutz sowie Kulturgüterschutz erarbeiten lassen. Der Teil Landschafts- und Naturschutz wurde im März 2012 vom Kanton genehmigt und in Rechtskraft gesetzt. Für den Teil Kulturgüterschutz verlangte der Kanton jedoch als verlässliche Grundlage ein neues Ortsbildinventar. Zwar verfügte Wildhaus bereits über ein solches Inventar, das aber aus dem Jahr 1980 stammte und nie in eine rechtskräftige und grundeigentümer- verbindliche Schutzverordnung umgesetzt worden war.

Vorgehen

In der Folge beauftragte die Gemeinde unser Büro mit der Neuerarbeitung des Ortsbildinventars und des entsprechenden Teils der Schutzverordnung. Insgesamt wurden 96 Objekte inventarisiert und bewertet. Auf dieser Basis wurde danach die Schutzverordnung für den Teil Kulturgüterschutz erarbeitet.

 

Resultate und Fazit

Die Schutzverordnung besteht aus einem Plan, dem Schutzverordnungstext und einem erläuternden Bericht. Inhaltlich umfasst sie die Ortsbildschutzzone, Kulturobjekte, Baugruppen, Kultur- landschaftsschutzgebiete, historische Verkehrswege, Trockenmauern sowie archäologische Schutzobjekte und -gebiete.

Bearbeitung: 2013