11.08.2021

Reute AR

Kommunale Richtplanung

Genehmigungsverfahren

Nach einer Anwendung von über zwanzig Jahren, wurde der heute rechtskräftige Gemeinderichtplan von 1992 überarbeitet. Mit der Neuüberarbeitung 2014 wurde der Gemeinderichtplan dem Kanton zur Vorprüfung vorgelegt. Obwohl das Resultat der kantonalen Vorprüfung, das Vorgehen und die Qualität der Arbeit positiv bewertete, konnte aufgrund der geänderten übergeordneten Instrumente (Raumplanungsgesetz, kantonaler Richtplan, kantonales Baugesetz) vorerst keine Genehmigung erteilt werden.

2018 wurden die Arbeiten am kommunalen Richtplan erneut aufgenommen und an die neuen gesetzlichen Vorgaben und deren Arbeitsinstrumente (Bauzonendimensionierung, Innenentwicklung) angepasst.

Nach der zweiten Vorprüfung und der Volksdiskussion konnten die letzten Fragen geklärt und die Bereinigungen vorgenommen werden. Mittlerweile liegt das Gesamtpaket der Gemeinderichtplanung dem Kanton zur Genehmigung vor.