Der Richtplan dient der räumlichen Ordnung, der Koordination und der Vorsorge. Er zeigt, wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung und den nachhaltigen Schutz der Umwelt aufeinander abgestimmt werden (vgl. Art. 8 RPG).
Der Richtplan ist dem Wesen nach ein Konzept- und Koordinationsplan. Er steht zwischen Leitbild und Nutzungsplan. Er bestimmt die Richtung der weiteren Planung und Zusammenarbeit aufgrund einer umfassenden
Interessenabwägung und legt die erforderlichen Massnahmen fest. Der Richtplan wird damit zum Führungs- und Koordinationsinstrument des Gemeinderates für die gesamte räumliche Entwicklung der Gemeinde.
Der Gemeinderichtplan hat die raumwirksamen, öffentlichen Interessen offenzulegen und gibt den weiteren planenden Stellen (Gemeindebauamt, Technischen Werke, Grundeigentümer, etc.) Vorgaben für ihre Planungstätigkeiten.
Der Gemeinderichtplan zeigt auf, wie das Gemeindegebiet längerfristig genutzt, erschlossen und geschützt werden soll. Er dient als Koordinationsinstrument und ist gemäss Planungs- und Baugesetz Art. 5 / Art. 6 für die Behörden bei der Planung wegleitend.
Mit dem Erlass des durch die ERR Raumplaner AG erarbeiteten kommunalen Richtplans steht dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung Wattwil ein aktualisiertes Führungsinstrument zur Verfügung.

