Am 1. März 2013 wurde der Quartierrichtplan „Promenaden- / Werftstrasse“ von ERR Raumplaner AG im Rathaus Kreuzlingen der breiten Öffentlichkeit vorgestellt.
Das Planungsgebiet „Promenade“ befindet sich mit seiner seenahen, ruhigen Lage in einem städtebaulich wichtigen Entwicklungsgebiet der Stadt Kreuzlingen. Es liegt mehrheitlich in der Wohn- und Gewerbezone WG50 und wird mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert.
Dem Quartierrichtplan sind zwei Studienaufträge vorangegangen. Nach eingehender Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der beiden Varianten entschied sich der Stadtrat für den Konzeptvorschlag des Architekturbüros Staufer & Hasler als Grundlage für die Umsetzung in einzelne Gestaltungspläne.
Die verschiedenen Planungsstände sowie die unterschiedlichen Grundeigentümerverhältnisse innerhalb des Planungsgebietes erfordern mehrere Gestaltungspläne mit verschiedenen Prioritätsstufen und Planungshorizonten. Um aber eine abgestimmte Quartierentwicklung zu erreichen, wurde vorgängig zu den Gestaltungsplänen der vorliegende Richtplan Promenaden- / Werftstrasse erarbeitet. Insbesondere gilt es,
Der Richtplan ist für die Behörden verbindlich, hat jedoch keine eigentumsbeschränkende Wirkung. Die Behörden haben sich bei den nachfolgenden Planungen sowie den baulichen Massnahmen an die Festsetzungen zu halten.