Beim Unterhalt, der Sanierung und dem Ausbau des Nationalstrassennetzes ist die Abteilung Strasseninfrastruktur des ASTRA (Bundesamt für Strassen) mit diversen raumplanerischen Vorgaben und entsprechenden Fragestellungen konfrontiert. Unser Büro hat durch die operativ tätige ASTRA-Filiale Winterthur den Auftrag erhalten, in Zusammenarbeit mit der Vereinigung für Landesplanung (VLP-ASPAN), die Relevanz und Bedeutung der kantonalen Richtplanungen sowie der Sachplanungen und Inventare des Bundes für die laufenden Projektierungen des ASTRA (Abt. Strasseninfrastruktur) praxisbezogen aufzuzeigen.
Auf Basis einer Analyse von 7 konkreten, anstehenden Strassenprojekten der ASTRA-Filiale (z.B. Engpassbeseitigung St.Gallen mit 3. Röhre Rosenbergtunnel, Teilspange etc.) hat unser Büro allgemeine Schlussfolgerungen gezogen und entsprechende Empfehlungen formuliert. Zum einen geht es um den Umgang mit Vorgaben aus kantonalen Richtplanungen etc. bei der oft mehrere Jahre dauernden Planung und Umsetzung von Projekten der Nationalstrasse.
Thematisch sind z.B. Ausbauvorhaben der Bahn, Siedlungsentwicklungen, Lärmaspekte, Fluss-Revitalisierungen, Fruchtfolgeflächen, BLN-Gebiete oder Wildtierkorridore berührt. Dabei spielen eine möglichst frühzeitige raumplanerische Interessenabwägung und Koordination eine zentrale Rolle. Zum anderen werden die Möglichkeiten des ASTRA aufgezeigt, aktiv auf den Prozess der Richtplanung (Kantone) bzw. Sachplanung (Bund) einzuwirken und seine Interessen einzubringen. Dies geschieht im Rahmen der Fortschreibung sowie des Prüfverfahrens des Bundes (Anpassung / gesamthafte Überarbeitung von Richt- bzw. Sachplänen).