Am 31.05.2013 hat das Departement für Bau und Umwelt Thurgau die Zonenzuweisung und -änderung im Gebiet Bernrain sowie die beiden Gestaltungspläne „Bernrain West“ und „Bernrain Ost“ von ERR Raumplaner AG genehmigt.
Das Gebiet befindet sich südlich des Bahnhofes Bernrain und wird in zwei Gestaltungspläne aufgeteilt. Das Areal liegt (nach erfolgter Zonenzuweisung) in der Mischzone, umgeben von Mischzone (Osten), reiner Wohnzone (Süden) und Industrie- / Gewerbezone (Westen). Das Gebiet wird mit der Gestaltungsplanpflicht überlagert.
Mit der Zonenzuweisung sollte insbesondere der räumliche Entwicklungsbedarf des für Kreuzlingen wichtigen Betriebs “Chocolat Bernrain AG” ohne negative Auswirkungen auf die inzwischen herangewachsene Wohnnutzung garantiert werden. Dabei wurde den Übergängen zu den anstossenden Quartieren mit reiner Wohnnutzung besondere Beachtung geschenkt.
Das dem Gestaltungsplan „Bernrain Ost“ zugrunde liegende Bebauungskonzept basiert auf dem Studienauftrag, welcher im Herbst 2010 durchgeführt wurde. Mit dem Gestaltungsplan werden unter anderen die folgenden Ziele verfolgt: