Genehmigung SNP Aachbach I, Neckertal

Die Gewässerraumfestlegung nach Bundesgesetz (Gewässerschutzgesetz (SR814.20; GSchG) und Gewässerschutzverordnung (SR814.201; GSchV) ist eine wichtige Aufgabe mit dem Ziel, den Gewässern in der Schweiz wieder genügend Raum zur Erfüllung ihrer Funktionen zu geben. Der Kanton St.Gallen delegiert diese Aufgabe gemäss Art. 90 des Planungs- und Baugesetzes (sGS731.1; PBG) an die Politischen Gemeinden.

Mit der Genehmigung des SNP Aachbach I wurde der Gewässerraum im Gebiet Aachsäge, Neckertal grundeigentümerverbindlich festgelegt. Die ERR Raumplaner AG wurde von der Ingenieure Bart AG bei der Erarbeitung der wasserbaulichen Grundlagen unterstützt. 

Bildquellen:Orthofoto (Geoportal 12/2021) / ERR Raumplaner AG