18.12.2013

Herisau

Genehmigung Quartierplan Schloss Herisau

Am 18. Dezember 2013 hat das Departement für Bau und Umwelt Appenzell Ausserrhoden den Quartierplan Schloss von ERR Raumplaner AG genehmigt.

Die Anlagestiftung der UBS für Personalvorsorge plant, die, zwischen der Glatt und der Schwellbrunnerstrasse liegende Parzelle Nr. 1722, neu zu überbauen. Die Wohnsiedlung, aus den 60er Jahren soll dabei abgebrochen und durch neue zeitgemässe Bauten ersetzt werden. Nördlich angrenzend liegt Parzelle 1739, die der Einwohnergemeinde Herisau gehört. Dieses heute weitgehend unüberbaute Grundstück soll ebenfalls in die Überlegungen zur Erschliessung und Überbauung miteinbezogen werden.

Zur Ermöglichung einer zeitgemässen Wohn- und Zentrumsüberbauung waren die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Überbauung mit einem neuen Erschliessungskonzept und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umgebung und das Ortsbild erfordern die Ausarbeitung eines Sondernutzungsplans mit Sonderbauvorschriften. Einerseits ist eine konzeptionelle Homogenität innerhalb des Planungsgebiets sicherzustellen. Andererseits hat der Sondernutzungsplan im Sinne einer langfristigen Planung genügend Spielraum, bei einer Etappierung der Überbauung, zu gewährleisten. Neben baurechtlichen und gestalterischen Vorgaben sowie Bestimmungen zur internen Erschliessung sind auch Aspekte wie Strassenraumgestaltung, Gewässer (Bachoffenlegung), Lärmschutz und Energie zu berücksichtigen.