25.01.2023

Hundwil

Genehmigung Gemeinderichtplanung in Hundwil

Der Kanton genehmigte am 20. Dezember 2022 ohne Vorbehalte den Gemeinderichtplan der Gemeinde Hundwil. Mit Inkrafttreten der Gemeinderichtplanung am 1. Februar 2023 richtet sich die Gemeinde künftig nach dem neu erarbeiteten Planungsinstrument.

Die Gemeinde Hundwil schaffte es bereits zuvor Meilensteine in der Ortsplanung zu setzen. Als «Auszonungsgemeinde» reduzierte Hundwil Ende 2020 über 0.7 Hektaren Bauzonen gemäss den Vorgaben des kantonalen Richtplans. Somit erlangte die Gemeinde wieder ihre volle Planungsfähigkeit zurück. Zudem hat Hundwil die «Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen» als Basis der kommunalen Richtplanung erarbeitet und in den neuen Gemeinderichtplan einfliessen lassen. 

 

In der nächsten Planungsphase, abgestützt auf den Gemeinderichtplan, wird der Zonenplan und das Baureglement überarbeitet. Aufgrund des gemeinsamen Baugesuchsekretariat Hundwil / Urnäsch wird das Baureglement entsprechend aufeinander abgestimmt. Dies ermöglicht künftig eine Vereinfachung der Beratung resp. Behandlung von Baugesuchen.