Innerhalb des breiten Angebots in Raumplanungsaufgaben unterstützt die ERR Raumplaner AG mit ihrem Wissen und ihrer langjährigen Erfahrung auch Gemeinden und Grundeigentümerschaften in baurechtlichen Fragen.
Während der beständigen und bewährten Tätigkeit der baurechtlichen Beratung, haben bereits viele verschiedene Gemeinden in der ganzen Ostschweiz bei teilweise komplexen Baugesuchsprüfungen oder -anfragen vom Know-how der ERR Raumplaner AG Gebrauch gemacht. Je nach Ausgangslage und Fragestellung wird eine Bauanfrage im Sinne einer klassischen Stellungnahme oder mit Bebauungsvorschlägen zur Entwicklung eines Projektes erarbeitet. Dabei können 3D-Visualisierungen auf einfacher Konzeptstufe, die Auswirkungen auf das Ortsbild sichtbar machen.
Bei Bedarf werden die erarbeiteten Stellungnahmen in Sitzungen vorgestellt. Weiter wird auch die ständige Beratung von Baubewilligungskommissionen und die Betreuung von Bausekretariaten angeboten.
Viele Planungen wie auch Bauvorhaben sind aufgrund ihres Standorts mit Lärmimmissionen, erzeugt durch Strassen- oder Eisenbahnführungen sowie auch anderweitigen Lärmquellen wie Gewerbe, konfrontiert. Hierfür werden je nach Ausmass und Grösse Lärmbeurteilungen oder -gutachten angeboten und erstellt. Diese dienen anschliessend als Grundlage für weitergehende Planungen (Sondernutzungsplan) oder als Bestandteil der konkreten Baubewilligung.