Arbeitshilfe «Gewässerraum im Kanton St.Gallen»
Am 1. Juni 2011 ist die revidierte Gewässerschutzgesetzgebung, also das Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung, in Kraft getreten. Diese verpflichtet die Kantone, den Gewässerraum entlang von oberirdischen Gewässer (Bächen, Flüssen und Seen) bis Ende 2018 festzulegen und den Raum für die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung sicherzustellen.
ERR Raumplaner AG hat als Mitglied einer Arbeitsgruppe zusammen mit diversen Fachstellen des Kantons St.Gallen einen wesentlichen Beitrag an die Erarbeitung der Arbeitshilfe «Gewässerraum im Kanton St.Gallen» geleistet. Die Aufgabe von ERR Raumplaner AG bestand vor allem in der Entwurfsarbeit, in der Unterstützung von raumplanerischen Themen und Fragen und in der Erarbeitung von Skizzen und Beispielplänen.
Die Arbeitshilfe dient als Unterstützung für die Gemeinden bei der Festlegung der Gewässerräume und enthält Aussagen wie der Gewässerraum praxisbezogen unter Einbezug einer Interessenabwägung zwischen wasserbautechnischer, ökologischer und raumplanerischer Sicht ausgeschieden werden soll.
Es werden Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Ausscheidungsmöglichkeiten (Schutzzone als Grundnutzungszone / Schutzzone als Überlagerung / Sondernutzungsplan Gewässerraum) erläutert und entsprechende Vorschläge für die Festlegung der Gewässerräume erarbeitet. Weiter werden Grundsätze der Festlegung und deren Darstellung definiert.
Die ERR Raumplaner AG ist in diversen Gemeinden an der Umsetzung der Gewässerraumfestlegung – speziell auf Grundlage von konkreten Revitalisierungsprojekten aber auch allgemein über das ganze Gemeindegebiet. Bei der Gewässerraumausscheidung sind praxisbezogene raumplanerische Interessensabwägungen wichtig und notwendig. Mit dem vorhandenen Fachwissen kann ERR Raumplaner AG dabei die gewünschte Unterstützung sachgerecht anbieten.
Arbeitshilfe siehe unter:
Arbeitshilfe Gewässerraum im Kanton St.Gallen
